1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten

. . . für das Haushaltsjahr 2022 

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

1. Nachtragshaushaltssatzung (PDF)

Der Haushaltsplan 2022 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg,
innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 08.08.2022 Nr. 20-941/19 erteilt.

Weidenberg, 15.08.2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

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