Elternbeiratswahl 2022 / 2023

Die Wahl des Elternbeirates für das Kindergartenjahr 2022 / 2023 werden wir schriftlich durchführen. Hierzu besteht die Möglichkeit für alle Wahlberechtigten in der Zeit vom 19. September bis 22. September 2022 ihre Stimme abzugeben.

Wahlvorschläge können bis einschließlich 15. September 2022 in der Kindertageseinrichtung eingebracht werden. Bitte machen Sie regen Gebrauch von Ihrer Teilnahmemöglichkeit.

Der Rechenschaftsbericht des bisherigen Elternbeirates liegt in der Kindertageseinrichtung zur Einsichtnahme aus.
Für Fragen steht der Träger sowie das Personal gern jederzeit zur Verfügung.

Kirchenpingarten, 17. August 2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG – vom 31.07.2009

(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.08.2021 (BGBl S. 3901) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 09.11.2021 (GVBl. S. 608)

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Stockäcker“ über ein Regenrückhaltebecken und einen Entwässerungsgraben in einen unbenannten Vorfluter durch die Gemeinde Kirchenpingarten, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg

Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.

Weidenberg, 18. August 2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Kirchenpingarten

. . . für das Haushaltsjahr 2022 

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Rechnungsjahr 2022 beschlossen. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

1. Nachtragshaushaltssatzung (PDF)

Der Haushaltsplan 2022 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an eine Woche, die Haushaltssatzung während des ganzen Jahres in der Geschäftsstelle der
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 5, 95466 Weidenberg,
innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit.

Das Landratsamt Bayreuth hat als Rechtsaufsichtsbehörde die erforderlichen Genehmigungen mit Schreiben vom 08.08.2022 Nr. 20-941/19 erteilt.

Weidenberg, 15.08.2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Sommerferien Kindertageseinrichtung

Die Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten bleibt in der Zeit von
Samstag, 13. August bis einschließlich Montag, 5. September 2022 geschlossen

Kindertageseinrichtung Kirchenpingarten im August

In der Kita Kirchenpingarten war vor den Sommerferien viel los. Den Anfang machte der Elternbeirat mit einem tollen Picknick mit Wasserspielen auf dem Sportgelände. Das Motto war Tiere, was man beim Essen gut erkennen konnte. Sonja und ihr Team haben das wirklich super gemacht.

Kurze Zeit später war dann die Abschlussfeier des Jahres. Die Vorschulkinder wurden verabschiedet und die Eltern haben ein leckeres Buffet gezaubert. Das Team der Kita bekam einen tollen Tisch mit den Namen aller Vorschulkinder. Ganz tolle Idee vielen Dank! Kleider mussten wir uns auch von unserer Praktikantin Lena verabschieden. Wir wünschen ihr alles Gute für ihren weiteren Lebensweg.

In der ersten Woche der Schulsommerferien fand dann schon das Ferienprogramm des Fördervereins statt. Ein Fahrzeugkino für die kleinsten der Gemeinde. Hier durfte Popcorn und Zuckerwatte natürlich nicht fehlen. Es war ein toller Nachmittag.

Die Kita macht jetzt Ferien. Danke für ein ereignisreiches Jahr! Wir sehen uns am 06. September wieder. Den neuen Schulkindern wünschen wir einen guten Start in der Schule.

In der Kita steht bereits am 17. September schon der Flohmarkt an. 

Zum Ende des KiTa-Jahres ist viel los . . .

Am 27.06. war in Kirchenpingarten Firmung. Unsere großen und mittleren KiTa-Kinder durften dabei den Bischof mit ein paar Liedern begrüßen und gemeinsam mit ihm in die Kirche ziehen. Es waren alle sehr aufgeregt. Ein richtiger Bischof, den kannten viele nur aus dem Fernsehen oder aus Geschichten. Der Bischof gab den Kindern sogar seinen Segen.

Das Mondscheinfest der Vorschulkinder fand am 07.07. statt. Die Vorschulkinder trafen sich in der KiTa zum Singen und Basteln. Dann ging es, leider im Regen, auf das Sportgelände des SSV Kirchenpingarten, wo es leckere Holzofenpizza gab. Vielen Dank an Familie Walberer und den SSV für die leckere Pizza. Die Jugendbeauftrage der Gemeinde unterstützte die Pizzabäcker und spendierte im Anschluss noch ein Eis. Vielen Dank auch an sie. Anschließend führte die Nachwanderung noch zur Familie unseres Bürgermeisters, hier gab es natürlich auch eine kleine Überraschung, Danke auch an Euch. Am Ende machten die Kinder noch ein Lagerfeuer mit Stockbrot, ehe sie todmüde abgeholt wurden.

Unsere Familienwanderung am 15.07. führte uns in die Tauritzmühle. Es waren viele Familien dabei. Sie mussten von Tressau aus Richtung Tauritzmühle wandern und unterwegs viele Aufgaben erfüllen. Sie müssten die Eltern schminken, einen Hexenbesen basteln und vieles mehr. Im Ziel gab es dann für jeden etwas zu essen. Die Sieger wurden ermittelt, aber natürlich ging niemand leer aus. Zum Ende des Abends sangen und tanzten die Kindergartenkinder noch für die Eltern. Es war ein toller Ausflug.

Ab 15. August verabschiedet sich das KiTa Team für drei Wochen in den Urlaub. Wir wünschen allen Kindern und Eltern schöne, erholsame Ferien. Den Vorschulkindern einen guten Start in der Schule und den Rest freuen wir uns am 06.09. wieder zu sehen. 

Erhöhung der Fachkraftquote in Kindertageseinrichtungen

EUROPÄISCHER SOZIALFONDS 2014-2020
REACT- EU 2021-2023

Erhöhung der Fachkraftquote in Kindertageseinrichtungen
Förderaktion 16

Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es, herkunftsbezogenen Benachteiligungen von Kindern gegenzusteuern. Dies gilt nicht nur bezogen auf die familiären Lebenslagen, sondern auch auf die Auswirkungen einer strukturell benachteiligten Wohnumgebung. Ziel dieser Förderung ist es daher, Benachteiligungen, die aus unterschiedlichen strukturellen und finanziellen regionalen Gegebenheiten in den Gemeinden entstehen und sich im frühkindlichen Bildungs- und Betreuungsbereich niederschlagen, entgegenzuwirken.
Durch die Zuwendung im Rahmen dieser REACT-EU Förderaktion 16 unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zusätzlich zur gesetzlichen Förderung im Rahmen des BayKiBiG Kindertageseinrichtungen in Gemeinden, die von besonderen struktureller und finanzieller Härte betroffenen Gemeinden, die Stabilisierungshilfen nach Art. 11 BayFAG vom Freistaat erhalten.

Gefördert wird die Beschäftigung von zusätzlichem pädagogischem Personal (Fach- und Ergänzungskräfte) entsprechend der qualifikatorischen Vorgaben für Fach- und Ergänzungskräfte in staatlich geförderten Kindertageseinrichtungen nach § 16 AVBAyKiBiG.

Die zusätzliche Beschäftigung kann dabei sowohl im Rahmen einer Neuanstellung als auch einer vertraglich vereinbarten Stundenerhöhung in Kindertageseinrichtungen erfolgen. Förderfähig ist bei gleichbleibender Zahl der anrechenbaren Arbeitsstunden des pädagogischen Personals auch eine Verbesserung der Fachkraftquote. Die zusätzlichen Personalressourcen sind zur Sicherstellung und Verbesserung der Qualität in den Einrichtungen einzusetzen, insbesondere im Rahmen der kindbezogenen Förderung, der pädagogischen Gruppenarbeit sowie einer intensivierten Elternarbeit.

Das Team der Kindertageseinrichtung in Kirchenpingarten wird mit zusätzlichen Stunden einer unserer Kinderpflegerinnen unterstützt.

Erste Satzung zur Änderung der Satzung . . .

. . . zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 

Vom 31. Mai 2022

Aufgrund Art. 20 a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, 23, 32, 33, 34 Abs. 2 und 4, 35 Abs. 1 Satz 2, 40, 41, 88 und 103 der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Kirchenpingarten folgende

Erste Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

§ 1
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 08. Mai 2020 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 03. Juni 2020, Nr. 06/2020) wird wie folgt geändert:

§ 5
Weitere Bürgermeister und Bürgermeisterinnen erhält folgende Fassung:
„Der /Die zweite und dritte Bürgermeister/Bürgermeisterin ist/sind Ehrenbeamte/r.“

§ 2
Diese Satzung tritt am 1. Juni 2022 in Kraft.

Weidenberg, 31. Mai 2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Fahrzeugweihe Freiwillige Feuerwehr Kirchenpingarten



Die Fahrzeugweihe des neuen HLF 20 begann am 7. Mai 2022 um 18:30 Uhr beim Feuerwehrhaus mit einem Vorabendgottesdienst mit anschließender Fahrzeugweihe. Pfarrer Forster und Pfarrer Daum segneten gemeinsam das neue Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug 20.

In seiner Rede begrüßte Bürgermeister Markus Brauner die Ehrengäste, Kreisbrandinspektorin Kerstin Schmidt, Kreisbrandmeister Kristijan Pauthner, Pfarrer Forster, Pfarrer Daum, Altbürgermeister Klaus Wagner, die Gemeinderäte und Feuerwehren aus der Nachbarschaft.



Er übergab das Fahrzeug an die Feuerwehr Kirchenpingarten. Der erste Kommandant Josef „Felix“ Scherm erhielt als symbolisches Zeichen einen übergroßen Schlüssel. Zur Überraschung und Freude des Kommandanten bekam das Feuerwehrauto den Namen Felix.

Das neue Fahrzeug dient als Ersatz für das alte HLF8 Baujahr 1994, welches an die Feuerwehr Lienlas als Ersatzfahrzeug geht.

Die Gesamtauftragssumme für dieses Fahrzeug beläuft sich auf 337.522 €, nach Abzug der Förderungen von Regierung und Landkreis bleibt für die Gemeinde Kirchenpingarten ein Eigenanteil von 162.622 €.

Danach zog die Festgesellschaft in das Feuerwehrhaus ein. Das Feuerwehrfest wurde durch die Blasmusikanten von den Original Oberfranken in einem würdigen Rahmen unterhalten.

Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ . . .

. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF) alle Gemarkung Kirchenpingarten;

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen. In der öffentlichen Sitzung am 04.04.2022 wurde der geänderte Entwurf gebilligt und die erneute Durchführung der öffentlichen Auslegung und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange beschlossen.


Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)

Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung erfolgen.

Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

09.05.2022 bis einschließlich 09.06.2022

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: 
• Umweltbericht zur Einbeziehungssatzung
• Stellungnahme Bund Naturschutz in Bayern e. V. Kreisgruppe Bayreuth vom 07.02.2022
• Stellungnahme Landratsamt Bayreuth vom 17.02.2022
• Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 25.01.2022
• Stellungnahme Bayerischer Bauernverband vom 26.01.2022
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Kirchenpingarten, den 14. April 2022

Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten

Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“

. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF) alle Gemarkung Kirchenpingarten;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in seiner Sitzung am 13.12.2021 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Hofäcker II“ gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
im Bereich der Fl. Nrn. 226 (TF) und 227 (TF), beide Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen.


Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)

Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung erfolgen.

Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.

Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung und Umweltbericht liegt in der Zeit vom

10.01.2022 bis einschließlich 09.02.2022

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls hier veröffentlicht. 

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).

Kirchenpingarten, den 14. Dezember 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten

Anmeldung Kindertageseinrichtung

Anmeldungen zum Besuch der Kindertageseinrichtung der Gemeinde Kirchenpingarten ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 sind ab sofort online über das Bürgerserviceportal der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg möglich. Bitte melden Sie sich im Portal an und senden Sie uns Ihre Bedarfsanmeldung online zu. Ihre Bedarfsanmeldung bitten wir bis spätestens 28. Februar 2022 bei uns einzureichen.

Auch wenn die Aufnahme erst im laufenden Kindergartenjahr 2022/2023 gewünscht ist, melden Sie sich bitte bis spätestens 28. Februar 2022 über das Bürgerserviceportal an.

Änderungen der Buchungszeiten sind bitte mit den in den Einrichtungen ausliegenden Buchungs- und Beitragsvereinbarungen rechtzeitig zu beantragen. Vordrucke finden Sie auch im Internet.

Informationen über die Kindertageseinrichtung erhalten Sie auf den Internetseiten der Gemeinde Kirchenpingarten. Gern können Sie aber auch bei einem persönlichen Termin die Einrichtung näher kennen lernen. Setzen Sie sich hierzu bitte mit der Einrichtungsleitung Frau Wachs (0 92 78) 16 27 in Verbindung.

Bei Problemen sind wir Ihnen gern behilflich.

Ansprechpartner:
Frau Mayer 09278 977-48
Frau Schneck 09278 977-78
Frau Trautner 09278 977-23

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses . . .

. . . für den Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 40 (TF), 41 (TF) und 41/1, alle Gemarkung Reislas

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat mit Beschluss vom 25.10.2021 den Bebauungsplan „Reislas Gemeindeäcker“ im Bereich der Fl. Nrn. 40 (TF), 41 (TF) und 41/1, alle Gemarkung Reislas als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.


Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)

Jedermann kann den Bebauungsplan mit Begründung/Umweltbericht und Zusammenfassender Erklärung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
    der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche
    Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
    und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel
    des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des
    Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht
    worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel
    begründen soll, ist darzulegen.
5. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2
    sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen.
    Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis
    42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb
    von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem
    die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches
    herbeigeführt wird.

Kirchenpingarten, den 17. November 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten

Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung . . .

 . . . des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 40 (TF) Gemarkung Reislas

Aufgrund des Ablaufs der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB gilt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 40 (TF) Gemarkung Reislas als genehmigt. Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
    der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung
    der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
    und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
    wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans
    schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
    der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Kirchenpingarten, den 17. November 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister
Gemeinde Kirchenpingarten

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG –

. . . vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2020 (BGBl S. 1408) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)

Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Filterrückspül- und Überlaufwasser aus der Wasseraufbereitungsanlage Lienlas/Fuchsendorf in einen Teich bzw. in einen namenlosen Graben durch den Kapellenbauverein Lienlas e.V. (Wasserverband Lienlas-Fuchsendorf).

Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.

Weidenberg, 18. Oktober 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

KiTa Kirchenpingarten – wir haben einen neuen Elternbeirat

In diesem Jahr konnte die Elternbeiratswahl in Präsenz in unserer KiTa stattfinden. Es waren viele Eltern anwesend und auch der 1. Bürgermeister nahm sich Zeit, um bei der Wahl dabei zu sein. Er informierte die Eltern darüber, wie die Planungen für eine neue Kindertagesstätte mit Kinderkrippe laufen. Sonja Walberer legte den Rechenschaftsbericht für das letzte KiTa Jahr vor.

Es waren schnell einige Kandidatinnen gefunden, die gerne dem Elternbeirat angehören würden. Nach geheimer und schriftlicher Wahl setzt sich der neue Elternbeirat wieder aus sechs Personen zusammen.
1. Vorsitzende: Sonja Walberer
2. Vorsitzende: Sabine Schober
Schriftführerin: Katja Heinz
Weitere Mitglieder: Daniela Panzer und Katja Knoll

Wir wünschen dem neu gewählten Team ein glückliches Händchen für die bevorstehenden Aufgaben. Wir freuen uns auf die gemeinsamen Aktivitäten mit dem Förderverein, dem KiTa Team und den Familien.

Die erste gemeinsame Aktion wird der Spielzeug-Basar am 20.11.2021 im Gemeindezentrum in Kirchenpingarten sein. 

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. BauGB

. . . für den Entwurf der 3. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 182 und 181/2, beide Gemarkung Kirchenpingarten

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat in der Sitzung vom 14.06.2021 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Kirchenpingarten im Bereich der Fl. Nr. 182 und 181/2, beide Gemarkung Kirchenpingarten gebilligt.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die Festsetzungen an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung liegen in der Zeit vom

09.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021

in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
Es wurden keine umweltrelevanten Stellungnahmen abgegeben.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB)

Kirchenpingarten, 14. Juni 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses . . .

. . . für die 2. Änderung/Teilaufhebung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten 2“ der Gemeinde Kirchenpingarten für den Bereich der Fl. Nr. 182, Gemarkung Kirchenpingarten im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Gemeinderat Kirchenpingarten hat mit Beschluss vom 14.06.2021 die 2.Änderung/Teilaufhebung des Bebauungsplans „Kirchenpingarten 2“ der Gemeinde Kirchenpingarten für den Bereich der Fl. Nr. 182, Gemarkung Kirchenpingarten beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Bebauungsplanänderung in Kraft. Jedermann kann die Änderungssatzung mit der Begründung bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg) während der Geschäftszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Bebauungsplanänderung und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Kirchenpingarten, 15. Juni 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Internetauftritt - Hinweis für Gewerbetreibende

Die Gemeinde Kirchenpingarten beabsichtigt, auf ihrer Webseite unter dem Menüpunkt „Gewerbe“ eine Übersicht über Gewerbe, Handwerksbetriebe etc. zu erstellen, welche von allen Gewerbetreibenden zur Präsentation genutzt werden kann.

Dabei sollen Namen, Anschrift, Gewerbeart und Kontaktdaten sowie Homepage und Mailadresse angegeben werden. Damit haben Interessenten Zugriff auf eine Schnellübersicht mit allen wichtigen Kontaktdaten.

Bei Interesse oder Rückfragen wenden Sie sich bitte an

Jürgen Braun
09209 1251
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oder

Sabine Schwarz
09278 977-82
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Freilaufende Hunde und Verunreinigung von Flächen

Beschwerden über einzelne freilaufende und streunende Hunde in jüngster Zeit nehmen zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Freilaufenlassen von Hunden außerhalb der Ortschaft, besonders in der Nähe von Waldgebieten, verboten ist. Innerhalb der Ortschaften und in Baugebieten kommt es wiederkehrend vor, dass sich Fußgänger und vor allem Kinder von freilaufenden Hunden belästigt und bedroht fühlen. Dies stellt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar, der wir entgegenwirken müssen, sie ggf. auch unterbinden.

Bei derartigen Beschwerden gibt es die Möglichkeit der sicherheitsrechtlichen Anordnung, die in Form eines Anlein-, Maulkorb- oder Zwingerzwang erfolgen kann.

In schwerwiegenden Fällen kann es zur Untersagung der Hundehaltung kommen. Wir bitten deshalb die Hundehalter mit Nachdruck, im Rahmen ihrer Verantwortung den Hund innerhalb der Ortschaften, insbesondere in der Nähe von Kinderspielplätzen, anzuleinen, um Belästigung der Mitmenschen vorzubeugen.

Ein großes Anliegen ist auch die Beseitigung des Hundekots. Diese Verunreinigung in Wiesen, landwirtschaftlichen Flächen und Grünbereichen sind nicht nur unschön, sondern auch gefährlich. Kommt der Hundekot in das Tierfutter, können Krankheiten auftreten, die bis zu vereinzelten Todesfällen führen können.

Hundekot im Bereich der Grünflächen, insbesondere im Kinderspielbereich, ist seuchenhygienisch äußerst bedenklich.

Bitte sorgen Sie dafür, dass die Hinterlassenschaften Ihres Hundes umgehend beseitigt werden, um möglichen Bußgeldern oder haftungsrechtlichen Folgen vorzubeugen.

Weidenberg, Mai 2021

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Offenlegung der Ergebnisse der Nachschätzung

In der Gemarkung 2455 Kirchenpingarten wurde im Jahr 2020 eine Nachschätzung nach Feldvergleich durchgeführt.  PDF

Spendenaufruf für unsere Freiwilligen Feuerwehren

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2016 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig in der Gemeinde Kirchenpingarten erbeten.

Nach Abschluss der Unterlagen 2020 stellen wir leider nur noch einen sehr geringen Anteil freiwilliger Spenden für den Feuerschutz fest.

Unsere freiwilligen Feuerwehrdienstleistenden sind an 365 Tagen im Jahr ehrenamtlich bereit für unsere Sicherheit auszurücken, zu helfen und riskieren dabei nicht selten ihre körperliche Unversehrtheit. Hinzu kommt, dass in unseren vier gemeindlichen Wehren mit 182 Aktiven auch über 35 Jugendliche an den Feuerwehrdienst herangeführt werden.

Wir legen natürlich Wert darauf, dass unsere „Feuerwehrler“ mit einer guten Ausbildung und einer zeitgemäßen Ausrüstung zum Einsatz ausrücken und schnell helfen können.

Die frühere Feuerschutzabgabe kann aufgrund eines Gerichtsurteiles seit vielen Jahren nicht mehr eingefordert werden. Die Kommunen müssen seitdem ihre Pflichtaufgabe Brandschutz und technische Hilfeleistung aus dem allgemeinen Haushalt finanzieren. Dies wird immer teurer, weil, nur als kleines Beispiel, die Gemeinde LKW-Führerscheine bezahlen muss, damit genügend Fahrer vorhanden sind, die unsere Feuerwehrfahrzeuge bewegen dürfen.

Um die gemeindliche Finanzlage zu verbessern, bitten wir Sie um eine freiwillige Feuerschutzabgabe für alle volljährigen Personen mit Ausnahme der aktiven Feuerwehrmitglieder. Schon ein Betrag von 10.- €/Person würde der Gemeinde helfen, die zweckgebundenen Ausgaben (nur für Investitionen der Feuerwehr) leichter finanzieren zu können. Selbstverständlich können auch größere Beträge gespendet werden.

Wenn Sie sich zur Zahlung einer freiwilligen Feuerwehrschutzabgabe entschließen geben wir Ihnen folgende Hinweise:
- Im Verwendungszweck bitte unbedingt angeben: „Spende freiwillige Feuerwehren Kirchenpingarten“
- Bis zu einer Höhe von 300,- € gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung.
- Bei einer Spende von über 301,- € bitte Namen und Anschrift angeben, damit eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden kann.
- Bankverbindung: Sparkasse Bayreuth, IBAN: DE 28 7735 01110 0570 3612 20

Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Allen Spenderinnen und Spendern danken wir bereits heute sehr herzlich. 

Kirchenpingarten, im Februar 2021 


Markus Brauner
Erster Bürgermeister

Beschädigungen von Ausschilderungen

Wir haben in unserem Gemeindebereich wundervolle Marterlwege, die in sehr vielen ehrenamtlichen Arbeitsstunden ausgeschildert wurden.

Leider kommt es immer wieder zu Beschädigungen dieser Ausschilderung. Einige dieser Schilder wurden komplett entfernt oder abgezogen und in falscher Richtung aufgehängt, ein Schild wurde umgefahren und in eine Hecke geworfen.

Für diesen Vandalismus habe ich kein Verständnis. Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger bitten, auf unsere Marterlwege zu achten und eventuelle Schäden an die Gemeinde zu melden.

Bleibt gesund!

Markus Brauner
Erster Bürgermeister

18 Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister . . .

. . . der Gemeinde Kirchenpingarten - Abschiedsfeier am 04.04.2020

Geschätzte Bürgerinnen und Bürger, liebe Freunde,

am 30. April 2020 endet meine dritte Amtsperiode als Euer Erster Bürgermeister. Am Samstag, den 04.04.2020 wollte ich mit Euch Allen ab 10:00 Uhr in der Mehrzweckhalle den ganzen Tag feiern – ohne Programm und ohne Ansprachen.

Ich habe mich sehr auf diesen Tag gefreut und schon alle Vorbereitungen getroffen. Ich habe mich gefreut, mit vielen von Euch Gespräche zu führen und mich für die lehr- und ereignisreichen Jahre zu bedanken.

Die derzeitige Corona-Pandemie mit aktuell veranlassten Maßnahmen wie Schul- /Kitaschließungen und Veranstaltungsabsagen auch bereits im Bereich der VG Weidenberg veranlassen mich, meine geplante Abschiedsfeier abzusagen. Ich gehe davon aus, dass die Absage weiterer Veranstaltungen mit mehreren Besuchern in Kürze durch die Behörden angeordnet wird. Diese Maßnahmen zur Verlangsamung der Krankheitsausbreitung sind mit den aktuellen Erkenntnissen auch aus meiner Sicht zum Schutz der Bevölkerung sinnvoll.

Mit dieser Information möchte ich mich von Euch als Euer Erster Bürgermeister verabschieden. Ich bedanke mich bei meinem zwar sehr kritischen aber auch sehr konstruktiven Gemeinderat - wir waren ein sehr gutes Team geworden. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Bauhof und in der Kita – auch hier waren wir eine gute Mannschaft /„Frauschaft“. Mein Dank gilt auch unseren Mitarbeitern in der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, ohne die wir  vieles in unserer Gemeinde Geschaffene nicht erreicht hätten.

Meinem Nachfolger mit seinem neugewählten Gemeinderat wünsche ich ein „glückliches Händchen“ zum Wohle unserer Gemeinde Kirchenpingarten.

Klaus Wagner
Erster Bürgermeister der Gemeinde Kirchenpingarten

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